Wenn jetzt wegen Dauerfrost und Schnee die Ausbringung von Gülle und Gärrest laut Düngeverordnung unzulässig ist, liegen die Nerven bei vielen Viehhaltern und Biogas-Betrieben blank. Aus den Erfahrungen der vergangenen beiden langen und strengen Winter haben viele Betriebe die Konsequenz gezogen, die Behälter noch kurz vor Beginn der Sperrfrist leer zu fahren. So entspannt sich zwar die Lagersituation im kommenden Frühjahr, aber erhebliche Mengen besonders an Stickstoff und Kalium gehen durch Auswaschung verloren und belasten das Grundwasser. Die ausgewaschenen Nährstoffe müssen durch Zukauf ersetzt werden. Berater Günther Hartmann macht immer wieder die Erfahrung, dass der betriebswirtschaftliche Schaden der Gülle-Herbstdüngung weit unterschätzt wird.
60 % des Stickstoffs werden ausgewaschen
Nach Herbstdüngung einer Normrindergülle mit 7 % Trockenmasse auf Maisstoppel gehen durchschnittlich 60 % des Stickstoffs, 30 % des Kaliums und 10 % des Phosphor verloren. Rechnet man diese Verluste in Reinnährstoffkosten für Kalkammonsalpeter (KAS), 40er Kornkali oder Diammonphosphat (DAP) um, so ergeben sich Nährstoffverluste in Höhe von 3,14 €/m³. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Güllenährstoffe errechnet sich ein monetärer Wert eines Kubikmeters im Frühjahr gedüngt von 7,44€. Nach Herbstdüngung verbleiben nur noch 4,33 €. Mit dem erwarteten Anstieg der Mineraldüngerpreise wird diese Spanne weiter wachsen.
Lagune oder Behälter?
Der Bau einer Lagune mit einem Netto-Lagervolumen von 3000 m³ ist bereits dann wirtschaftlich, wenn rund 1.600 m³ Rindergülle zusätzlich über Winter gelagert werden. Die notwendige Lagermenge für den Grenzertrag 0 in einem 3000 m³ Hochbehälter liegt bei rund 2.200 m³. Die Berechnungen gehen von einer Nutzungs- und Finanzierungsdauer von 25 Jahren aus. Günther Hartmann empfiehlt an grundwasserfernen Standorten den Bau einer Lagune. In Wasserschutzgebieten und bei Genehmigung nach BIMSchG müssen jedoch Hochbehälter mit Leckageerkennung errichtet werden.
Welche Lagerdauer für welchen Betrieb?
Wird Mais in Monokultur auf der gesamten Ackerfläche ohne nennenswerten Grünlandanteil im Betrieb angebaut, muss die Lagerkapazität zur Vermeidung der Herbstgabe auf die Maisstoppel für 12 Monate Lagerdauer ausreichen. Biogasanlagen sollten also von April bis April lagern können, um den Gärrest möglichst verlustarm kurz vor der Mais-Saat auszubringen. Für Milchviehbetriebe mit erheblichem Anteil Grünland oder Winterfrüchten wird in der Regel eine Lagerdauer von 9 Monaten ausreichen. Dabei ist Grünland auf Niedermoor wegen der schlechten Befahrbarkeit im frühen Frühjahr nur eingeschränkt zu berücksichtigen.
Zukunftsorientierte Betriebe sollten sich mit der gesetzlichen Mindestanforderung von 6 Monaten Lagerdauer nicht zufrieden geben. Oft kann das Ziel bereits durch Anmietung oder Ankauf von Lagerraum bei auslaufenden Betrieben erreicht werden. Die Investition in Lagerraum nützt dem Geldbeutel und schont das Grundwasser - das Trinkwasser von morgen.

