Betriebshilfe

Eine Notlage kommt immer unverhofft. In Familienbetrieben wird aber jede freie Hand benötigt. Fällt eine Arbeitskraft aus, kann das bereits den laufenden Betrieb lahmlegen. Im schlimmsten Fall trifft es den Landwirt oder die Landwirtin selbst. Wenn Krankheit und Tod oder ein freudiges Ereignis wie die Geburt eines Kindes den Betrieb gefährden, ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt. Der Maschinenring als zuverlässiger Partner hilft bei der schnellen Vermittlung einer kompetenten Ersatzkraft. In sozialen Notlagen kann man auf die Gemeinschaft zählen, der Betrieb ist gut versorgt und alle anderen entlastet.

Voraussetzungen für Kostenübernahme: Eine der wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die Betriebs - und Haushaltshilfe. Durch die Stellung der Betriebshilfe oder die Kostenübernahme für eine selbst beschaffene Betriebshilfe, wird die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sichergestellt. Weitere Informationen, wie beispielsweise zu Voraussetzungen oder der Kostenübernahme erhältst Du in der Geschäftsstelle.

Mit den folgenden Leistungen unterstützen wir angeschlossene Landwirte aus unserer Region:

  • soziale und wirtschaftliche Betriebshilfe zur Vermittlung von 6 Arbeitskräften bei Unfall, Krankheit und Urlaub, inklusive Korrespondenz und Abrechnung
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